Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Allgemein

Allen Vertragsabschlüssen mit uns liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde und werden vom Käufer per Angebotsannahme akzeptiert. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung.

2. Angebote/Entwürfe

  • Ein per Unterschrift zurückgesendetes Angebot oder durch bereits geleistete Zahlung oder Teilzahlung ist selbstverständlich als Vertrag zu verstehen.
  • Angebote sind in der Regel unverbindlich und werden nur schriftlich erteilt. Angebote sind gültig für 3 Monate. Wird allerdings vom Antraggeber eine mehrmalige Anpassung angefordert, so wird ab dem dritten Mal ein Aufwand von 85 € hinzugerechnet und wird auch bei Nicht Annahme des Angebotes fällig und in Rechnung gestellt.
  • Unsere Eigentums- und Urheberrechte an den von uns erstellten Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechnerische Grundlagen behalten wir uns vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich, sollten sie per Post geschickt worden seien, an uns zurückzusenden oder im Falle eines E-Mail Versandes zu löschen. Sie können jedoch vom Auftraggeber gegen Erstattung der mit der Erstellung der Unterlagen verbundenen Kosten käuflich erworben werden.
  • Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte dritter einzustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
  • Änderung von Maßen, technischen Daten oder Abmessungen, welche die Qualität unserer Leistungen nicht beeinträchtigen und die sich im Zuge der Ausführung des Auftrages als zweckmäßig herausstellen, behalten wir uns ohne Ankündigung vor.
  • Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen oder können von uns als Zusatzleistung in Auftrag gegeben werden. Wir stellen bei eigenständiger Beschaffung auch sofern erwünscht alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung die kostenpflichtig abgegolten werden.
  • Sofern nach einer Auftragserteilung Material bestellt werden muss, so wird dies erst dann in Bearbeitung gestellt, nachdem eine laut im Angebot entsprechend festgelegte Anzahlung bei uns eingegangen und verzeichnet wurde.
  • Wir sind nicht verpflichtet, einen erteilten Auftrag anzunehmen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1.Preise

  • Unsere Preise sind in EURO gerechnet. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
  • Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich Aus verhandelt wurde.
  • Zu den bestätigten Preisen für Lieferung/Ware und Arbeiten, die ausdrücklich aufgeführt sind, werden zusätzlich berechnet:
  1. Überzeit und Zuschläge für Nacht-, Feiertags- oder Sonntagsarbeit, die vom Auftraggeber verlangt oder im Rahmen des Notdienstes in Anspruch genommen werden.
  2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht ebenfalls Anspruch auf angemessenes Entgelt.
  • Unseren Angeboten liegen die derzeitigen Kostenverhältnisse auf dem Lohn- und Materialsektor des Stahl – und Metallbaugewerbes zugrunde. Treten bei langfristigen Verträgen von mehr als 4 Monaten Laufzeit – ab Vertragsabschluss – Lohn – oder Materialerhöhung auf, so sind wir berechtigt, diese in der tatsächlichen Höhe zuzüglich des betrieblichen Zuschlages für lohn- bzw. materialgebundene Kosten in Rechnung zu stellen. Das gilt auch für Pauschalpreiszusagen

3.2. Zahlungsbedingungen

  • Unsere Forderungen sind nach Erhalt der Rechnung sofort fällig und binnen 2 Wochen (Werktage) zu begleichen. Hiervon ausgenommen sind schriftliche Vereinbarungen zwischen uns und Auftraggeber.
  • Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
  • Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung.
  • Es gelten die im Angebot vereinbarten Zahlungsbedingungen

3.3. Zwischen-/Ratenzahlungen

  • Der Auftraggeber hat An- und Zwischenzahlungen nach Maßgabe des Fortschrittes der  Leistungungsausführung über Verlangen des Auftragnehmers zu leisten. Bei Schlussrechnungen ist die fällige Summe 12 Werktage nach Rechnungserhalt zu leisten. Bei Ratenzahlungen richtet sich die Höhe der Teilbeträge nach der Vereinbarung im Angebot und sind sofort nach Rechnungserhalt in voller Höhe zu leisten.

3.4. Zahlungsverzug

  • Für den Fall des Zahlungsverzugs sind uns sämtliche von uns aufgewendete Vor prozessualen Kosten zu ersetzten, sofern sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. Als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig gelten die Kosten eines Inkassobüros oder die Kosten eines Rechtsanwalts, sofern dieser tarifmäßig abrechnet. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, sind wir berechtigt, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 5,00 zu verrechnen.
  • Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
  • Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem unternehmerischen Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
  • Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
  • Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche des Auftraggebers oder deren Aufrechnung ist nur dann zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von uns nicht bestritten sind. Der Auftraggeber kann seine Rechte aus der Vertragsbeziehung nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von uns abtreten. Eine Abtretung von ohne vorheriger schriftlicher Einwilligung ist absolut unwirksam.

3.5. Auftragskündigung

  • Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, dann ist er verpflichtet 15% der Auftragssumme als Schadensersatz zu leisten, es sei denn, daß er dem Auftragnehmer nachweist, daß der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist. Dieses Recht wird nicht zugestanden, wenn es sich um Arbeiten nach besonderer Zeichnung (Sonderanfertigung) handelt.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Der Kunde hat vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, Grenzverläufe sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns erfragt werden.
  • Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.
  • Die für die Leistungsausführung erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
  • Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.

5. Abnahme

  • Beanstandungen gegen unvollständige und unrichtige Leistung oder erkennbare Mängel sind unverzüglich – spätestens binnen 12 Werktagen – nach Beendigung der Arbeiten schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt das Werk als abgenommen.

6. Gewährleistung

  • Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung.
  • Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe.
  • Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
  • Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr.
  • Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen u.ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.
  • Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen, wenn die vom Mangel betroffenen Teile von dritter Hand oder vom Auftraggeber selbst verändert oder instandgesetzt worden sind, ausgenommen bei Notreparaturen oder bei Verzug des Auftragnehmers in Erfüllung der Gewährleistung.

7. Haftung

  • Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
  • Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.
  • Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahre gerichtlich geltend zu machen.
  • Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
  • Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
  • Wenn und soweit Kunden für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossene Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
  • Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift soll dem Besteller lediglich die bestmögliche Verwendung div. Produkte erläutern; sie befreit den Besteller nicht von seiner Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der Eignung der Produkte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen. Der Besteller ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift zur bestimmungsgemäß und gefahrlosen Verwendung der Produkte weitergegeben wird.

8. Salvatorische Klausel

  • Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung jenes Inhalts zu ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

9. Allgemeines

  • Es gilt österreichisches Recht.
  • Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  • Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens
  • Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

10. Hinweis zur Veröffentlichung von Fotos

  •  Es wird darauf hingewiesen, dass während oder bei Fertigstellung einer Arbeit Fotos der beauftragten Arbeit getätigt und eventuell für gewerbliche Zwecke auf unserer Homepage sowie der zugehörigen Facebook-Seite veröffentlicht werden. Wir werden nichts veröffentlichen was den Datenschutz des Kunden verletzt, sämtliche Motive wie Gesichter, Kennzeichen oder etwa Hausnummern werden unkenntlich gemacht. Wir räumen dem Kunden dennoch ein das Foto auf Wunsch zu entfernen. Dies kann mündlich, im besten Fall schriftlich bei uns geltend gemacht werden.

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